Unsere AGB

1. Geltung

Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich und vorbehaltlos aufgrund dieser Bedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Kunden, werden nur wirksam, wenn diese von uns schriftlich bestätigt wurden. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen stets unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Angebote

1. Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt der Lieferung durch unsere Vorlieferanten, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch Rücksendung der Auftragsbestätigung innerhalb der in unserem Angebot genannten Angebotsfrist zustande und bei uns übersandten Aufträgen durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung.

2. Falls nicht ausdrücklich und schriftlich zugesichert, geben Beschreibungen unserer Produkte und Leistungen (z.B. in Prospekten oder Zeichnungen o.ä. Unterlagen) sowie Probe- und Musterlieferungen durchschnittliche Qualitätswerte wieder. Änderungen und Verbesserungen aufgrund zwischenzeitlicher Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten. Derartige Änderungen und Abweichungen berechtigen nicht zu einer Lösung vom Vertrag, sofern sie für den Kunden nicht unzumutbar sind.

3. Preise

Sofern nichts anderes vereinbart, gelten unsere Listenpreise zzgl. der am Tage der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine verhältnismäßige Erhöhung der Preise wegen zwischen Vertragsabschluss und Lieferung erfolgender Währungsschwankungen bei Produkten, die wir aus dem Ausland beziehen, sowie bei von uns nicht beeinflussbaren Erhöhungen der Werkstoffpreise, Tarifkosten oder anderer erheblicher Kostenfaktoren bleibt vorbehalten und gilt vom Kunden als anerkannt.

4. Zahlungsbedingungen

1. Unsere Rechnungen sind zahlbar rein netto Kasse sofort nach Erhalt der Ware. Handelt es sich um Lieferungen von Software oder Wartungsverträgen sind diese im Voraus zu bezahlen. Die Lieferung der Softwarelizenzen und Wartungsverträge erfolgt nach Zahlungseingang. Die Rechnungsbelege sind nach §14b UStG 10 Jahre lang aufzubewahren. Eine Zahlung erfolgt nur dann termingerecht, wenn das Zahlungsmittel (z.B. Schecks) uns innerhalb sieben Tagen ab Rechnungsdatum zur Einlösung vorliegt. Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt in jedem Fall nur erfüllungshalber. Bei Gewährung eines Zahlungszieles ist die Zahlung nur dann rechtzeitig erfolgt, wenn das Zahlungsmittel (z. B. Scheck oder Wechsel) Eisfeld System Support am Tage des Fristablaufes zur Einlösung vorliegt oder der vereinbarte Rechnungsbetrag durch eine Überweisung unserem Konto gutgeschrieben wird. Der Beweis für den rechtzeitigen Zugang obliegt dem Schuldner. Der Kaufpreis wurde auf der absoluten Einhaltung des vereinbarten Zahlungszieles kalkuliert. Bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang sind sich die Parteien darüber einig, dass sich der Kaufpreis um fünf Prozent erhöht. Soweit wir keinen höheren Verzugsschaden nachweisen, werden darüber hinaus ein Prozent pro Monat an Verzugszinsen berechnet. Hiervon abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn diese für jede einzelne Lieferung auf der Auftragsbestätigung und Rechnung besonders zusätzlich vermerkt werden. Der Besteller ist nicht berechtigt, gegenüber Eisfeld System Support aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, es sei denn, dass die Forderungen des Bestellers gegenüber Eisfeld System Support unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.

5. Lieferung und Leistungszeit

1. Angegebene Lieferfristen und Termine zur Ausführung sonstiger Leistungen werden von uns nach Möglichkeit, vorbehaltlich der Lieferung durch unsere Vorlieferanten, eingehalten. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Ist auf den Rechnungsbelegen nichts anderes vermerkt, gilt das Rechnungsdatum als Lieferdatum

2. Verzögerungen, gleichviel ob bei uns, unseren Vorlieferanten oder Transporteuren, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt oder zumutbarem Aufwand nicht abwenden konnten, entbinden uns ohne Schadensersatzpflicht von der Einhaltung angegebener Termine und berechtigen uns, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

6. Versand und Gefahrenübergang

Die Gefahr geht mit Übergabe oder Zugang der Übergabebereitschaft bei Bezahlung einer erst später zu übergebenden Lieferung auf den Kunden über. Ein Versand erfolgt unfrei nach unserer Wahl und auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit Übergabe an einen Spediteur oder ein Transportunternehmen bzw. mit Zugang der Mitteilung der Versandbereitschaft beim Kunden über.

7. Eigentumsvorbehalt

1. Alle unsere Lieferungen erfolgen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unter Eigentumsvorbehalt. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt.

2. Alle Forderungen aus einem Weiterverkauf oder aus Vermietung der Vorbehaltsware tritt der Kunde hiermit bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Solange der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß uns gegenüber erfüllt, bleibt er zur Einziehung von Forderungen berechtigt. Erfüllt der Kunde ganz oder teilweise seine Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß, sind wir berechtigt,

3. die Einzugsermächtigung zu widerrufen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, uns auf erste Anforderung, die Abnehmer seiner Waren mit Namen, ladungsfähiger Anschrift und Höhe der Forderung bekannt zu geben. Wir sind berechtigt, die Abtretung dem Dritten anzuzeigen und diese Forderung selbst einzuziehen.

4. nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Liefergegenstände, soweit sie sich noch im Besitz des Kunden befinden, zu verlangen. Alle Kosten, die mit der Forderungseinziehung gegen Dritte oder mit der Zurücknahme der Ware verbunden sind, trägt der Kunde.

5. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist die in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. 4. übersteigt der Wert unserer Sicherungen unsere Forderung um mehr als 20 % so werden wir übersteigende Sicherungen auf schriftliches Verlangen des Kunden freigeben.

8. Allgemeine Gewährleistungsregelungen

1. Für auftretende Mängel gelten die Regelungen dieser Ziffer sowie ergänzend bei Hardwaremängeln die Regelungen in Ziffer 9 und bei Softwaremängeln die Regelungen in Ziffer 10.

2. Offensichtliche Mängel hat der Kunde binnen einer Woche, nicht offensichtliche Mängel binnen zwei Wochen nach Kenntnis anzuzeigen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr gilt § 377 HGB.

3. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, die erforderlichen Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Die mit der Wiederherstellung von Daten, Programmen und Funktionen verbundenen Kosten tragen wir nur insoweit, als der Kunde dem Stand der Technik entsprechende Sicherungen vorgenommen hat und eine Systemwiederherstellung nach dem one-button-desasterrecovery-System möglich ist.

4. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse, Bedienungs- oder Wartungsfehler entstehen. Dafür kommt es auf die Angaben in den Benutzungshandbüchern an.

5. Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn an der gekauften Hardware oder Software ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von uns Änderungen vorgenommen wurden. Der Kunde ist aber berechtigt, darzulegen und nachzuweisen, dass die Änderungen in keinem Zusammenhang mit dem aufgetretenen Fehler stehen und Analyse wie Behebung des Fehlers nicht wesentlich erschweren. Unsere Gewährleistungspflicht entfällt auch, wenn der Kunde die Hardware oder Software in anderen als der vorgesehenen Umgebung und anderem als dem freigegebenen Zubehör einsetzt.

6. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Kunde die von uns gelieferten Hardware oder Software an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.

7. Die Gewährleistungsfrist für Mangelbeseitigung, Ersatzlieferung, Rücktritt und Minderung beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. Die Gewährleistungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen des Mangels beträgt, wenn der Mangel auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht oder zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geführt hat, zwei Jahre, im Übrigen ein Jahr gerechnet ab Gefahrübergang.

9. Besondere Gewährleistungsregelungen bei Hardware

1. Leistet der Hersteller der Hardware hierauf eine Garantie, geben wir diese Garantie an den Kunden weiter. Der Kunde wird die gegebenenfalls der Hardware beigefügte Garantiekarte verbindlich unterschrieben wieder an uns zurückleiten. Im Falle des Auftretens von unter die Garantie fallenden Fehlern/Mängeln werden wir die Garantieansprüche des Kunden gegenüber dem Hersteller geltend machen.

2. Kann der Mangel im Rahmen dieser Garantie nicht behoben werden oder fällt er nicht unter die Garantie, haften wir für den Mangel nach den nachfolgenden Regelungen. Kann der Mangel im Rahmen der Garantie des Herstellers nicht behoben werden, verlängert sich die Gewährleistungsfrist uns gegenüber um den Zeitraum, den der Hersteller von der Prüfling des Mangels an bis zur Behebung oder dem Scheitern der Mangelbeseitigung benötigt.

3. Wir haften für solche Mängel, die die Tauglichkeit der Hardware zum gewöhnlichen oder zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch mehr als unerheblich mindern oder aufheben oder den Wert der Hardware mehr als unerheblich beeinträchtigen. Für Installationsfehler haften wir nur, soweit wir die Installation vorgenommen haben. Für Bedienungsfehler oder mangelnde Datensicherung seitens des Kunden haften wir nicht.

4. Zeigt sich dem Kunden ein Mangel, so wird dieser ihn unverzüglich, möglichst schriftlich uns mitteilen und dabei möglichst auch angeben, wie sich der Mangel äußert und auswirkt und unter welchen Umständen er auftritt.

5. Kann der Kunde bei Fehleranalysen den Mangel nicht vorführen, ist der Fehler also im Moment nicht reproduzierbar, wird der Kunde uns Gelegenheit geben, das Gerät selbst zu beobachten bzw. werden wir uns in diesem Falle bemühen, notfalls eine Ausweichanlage zur Verfügung zu stellen, wozu wir aber nicht verpflichtet sind. Soweit möglich, werden wir die Hardware beim Kunden belassen, der Kunde wird jedoch gegebenenfalls dulden, dass eine Überwachungssoftware zwecks Protokollierung benutzt wird, auch wenn darunter eventuell das Laufzeitverhalten des Gesamtsystems etwas oder auch stärker leidet.

6. Aufgrund einer Mängelmitteilung des Kunden werden wir uns nach besten Kräften um die Analyse und dann die Beseitigung eines Mangels bemühen. Der Käufer entfernt beziehungsweise sichert Bestandteile der IT-Anlage, die nicht der Gewährleistungspflicht unterliegen. Das gilt insbesondere für Computerprogramme und Dateien jeder Art, die auch unter besonderen Umständen von den erforderlichen und dem Käufer erkennbaren Gewährleistungsarbeiten betroffen sein könnten. Wir sind berechtigt, den Mangel dadurch zu beseitigen, dass wir ein entsprechendes Bauteil auswechseln oder auch Baugruppen, eventuell auch ein ganzes Gerät. Schlägt die Nachbesserung durch uns innerhalb angemessener Frist fehl und schlägt sie auch innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist fehl, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz kann er nur im Rahmen von Ziffer 12 geltend machen.

10. Besondere Gewährleistungsregelungen bei Software

1. Als Mangel gelten Abweichungen der Software von der in der Bedienungsanleitung oder sonst im Vertrag beschriebenen Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Tauglichkeit der Software zum üblichen, in der Bedienungsanleitung beschriebenen Gebrauch beeinträchtigen. Die Gewährleistungspflicht besteht nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, insbesondere sich also nicht erheblich auf die Gebrauchstauglichkeit auswirkt.

2. Der Kunde wird eventuell auftretende Mängel uns unverzüglich und möglichst schriftlich mitteilen und dabei auch angeben, wie sich der Mangel äußert und auswirkt und unter welchen Umständen er auftritt. Wir werden unverzüglich nach Eingang der Mängelanzeige den dargestellten Mangel prüfen, analysieren und innerhalb angemessener Frist Nachbesserung vornehmen. Wir sind berechtigt, diese Nachbesserung dadurch vorzunehmen, dass dem Kunden eine geänderte Version der Software überlassen wird, die diesen Mangel nicht mehr enthält. Sind gemeldete Mängel uns nicht zuzurechnen, wird uns der Kunde den Zeitaufwand und die angefallenen Kosten, insbesondere Reisekosten zu den jeweils geltenden Sätzen vergüten.

3. Der Kunde wird uns bei der Fehlerfeststellung und Mängelbeseitigung unterstützen, auf unseren Wunsch Hilfsinformationen erstellen bzw. ausdrucken, so z.B. Dumps, sowie durch Gewährung eventueller weiterer Informationen die die Fehleranalyse und Behebungsarbeiten unterstützen sowie Einsicht in die Unterlagen, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben unverzüglich gewähren.

4. Gelingt uns die Nachbesserung nicht innerhalb angemessener Frist und schlägt sie auch innerhalb einer weiteren, vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist fehl, so kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz kann er nur im Rahmen von Ziffer 12 geltend machen.

11. Software

1. Für die Lieferung von Software gelten darüber hinaus die dem Datenträger beiliegenden oder auf diesem befindlichen Bedingungen. Der Kunde kann diese Bedingungen vor oder bei Vertragsabschluss bei uns einsehen oder auf Wunsch in Fotokopie erhalten. Mit Vertragsabschluss erkennt der Kunde die Geltung dieser Bedingungen ausdrücklich an. Sofern die Software nicht durch unmittelbare Installation auf der Festplatte des Computers durch uns mitgeliefert wurde, kann der Kunde die Anerkennung der Bedingungen widerrufen, indem er die ungeöffneten Datenträger mit allen zugehörigen Teilen unverzüglich an uns zurückgibt.

2. Wir übertragen dem Kunden keine Nutzungs- und Verwertungsrechte, die über die Nutzung des erhaltenen Softwarepakets hinausgehen. Jede weitere Nutzung und Verwertung, aber auch Änderung, Bearbeitung und Vervielfältigung sowie jede Art der Fehlerbeseitigung ist strafbar und vertragswidrig und macht den Kunden schadenersatzpflichtig. Nur im Rahmen der §69 g Abs. 2, 69 d Abs. 2, Abs. 3, 69 e UrhG darf der Kunde das Computerprogramm dekompilieren, testen, untersuchen und kopieren.

3. Jede über Erlaubnisse der §69 a ff. UrhG hinausgehende Art der Programmiertätigkeit, wie zum Beispiel die weitere datentechnische Anpassung des Computerprogramms an die Gebrauchszwecke des Kunden sowie die Weiterentwicklung der Software, erfolgt ausschließlich durch den Hersteller der Software. Die bereits bestehenden Funktionen des Computerprogramms kann der Kunde uneingeschränkt nutzen und sie auf seine betrieblichen Belange einstellen. Verkauft der Kunde die Software, löscht er die verkauften Computerprogramme auf der Hardware. Wechselt der Kunde die Hardware, löscht er das Computerprogramm auf der bisher verwendeten Hardware. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige Merkmale zur Identifikation von Software und Hersteller entfernt oder verändert der Kunde nicht. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch eine unterbliebene Löschung und andere, urheberrechtlich nicht zulässige Nutzungsweisen Dritter entstehen.

12. Haftung für Pflichtverletzungen

1. Für Schäden aus vertraglichen Pflichtverletzungen (Verzug, Unmöglichkeit, Mangelhaftigkeit, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten) haften wir nur, wenn die Pflichtverletzung auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln beruht, es sei denn, dass es sich bei der verletzten Vertragspflicht um eine wesentliche Vertragspflicht handelt.

2. Soweit wir wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung einer Vertragspflicht oder wegen schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht für einen entstandenen Schaden haften, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden, höchstens auf einhunderttausend Euro beschränkt. Schadensersatzansprüche gegen Eisfeld System Support verjähren in 12 Monaten Die persönliche Haftung von Eisfeld System Support-Angestellten, die als Erfüllungsgehilfen von Eisfeld System Support tätig geworden sind, ist ausgeschlossen.

3. Die Haftungsbeschränkungen der vorangegangenen Absätze gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 4. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

5. Durch die vorgenannten Regelungen werden die gesetzlichen Beweislastvorschriften nicht berührt.

6. Ein Mitverschulden des Kunden ist diesem anzurechnen. Ein Mitverschulden liegt insbesondere vor, wenn der Kunde nicht die nach dem Stand der Technik möglichen Maßnahmen zur Sicherung von Daten, Programmen und Funktionen einschließlich der Möglichkeit einer Systemwiederherstellung nach dem one-button-desaster-recovery-System ergreift und in regelmäßigen Zeitabständen die Daten sichert und für eine eventuelle Rekonstruktion bei Datenverlust die erforderlichen Unterlagen/Datenträger aufbewahrt. Sollten im Rahmen von Reparaturen oder Dienstleistungsarbeiten die auf dem zu reparierenden Gerät gespeicherten Daten verloren gehen und nicht gesichert sein, ist dieses Risiko vom Kunden zu tragen

13. Rücktritt vom Vertrag

1. Ist der Verkauf der Software an den Verkauf der Hardware gebunden (sog. Bundling-System) kann der Kunde insbesondere im Rahmen der Gewährleistung vom Vertrag nur insgesamt zurücktreten. Ein Rücktritt nur hinsichtlich der Software oder nur hinsichtlich der Hardware ist nicht möglich.

2. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag wird sich der Kunde die gezogenen Nutzungen anrechnen lassen. Die Anrechnung wird auf einer betriebsgewöhnlichen Nutzungszeit von vier Jahren basierend berechnet. Der Kunde kann die bei der Nutzung eingetretene Minderung durch den Mangel, der zur Rückabwicklung geführt hat, abziehen.

3. Der Kunde löscht bei Rückgabe der Software sämtliche Kopien und zwar so, dass diese unwiderruflich zerstört sind.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung

1. Unser Geschäftssitz ist Erfüllungsort für sämtliche gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, ist unserer Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes und des Uncitral-Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen uns und dem Kunden nicht.

15. Sonstige Vereinbarungen

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt.

2. Die Auftragsabwicklung erfolgt bei uns mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung; der Kunde erteilt uns hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der uns im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Vertragsabwicklung notwendigen Daten.

Adresse

  • Eisfeld System Support GmbH
  • Götelstr. 110
  • 13595 Berlin

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