Unsere AGB
1. Geltung
Unsere Angebote, Lieferungen und
Leistungen erfolgen ausschließlich und vorbehaltlos aufgrund dieser
Bedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch
Geschäftsbedingungen des Kunden, werden nur wirksam, wenn diese von uns
schriftlich bestätigt wurden. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen stets
unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Angebote
1. Unsere Angebote verstehen sich
stets freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt der Lieferung durch unsere
Vorlieferanten, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet
werden. Ein Vertrag kommt durch Rücksendung der Auftragsbestätigung innerhalb
der in unserem Angebot genannten Angebotsfrist zustande und bei uns übersandten
Aufträgen durch Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung.
2. Falls nicht ausdrücklich und
schriftlich zugesichert, geben Beschreibungen unserer Produkte und Leistungen
(z.B. in Prospekten oder Zeichnungen o.ä. Unterlagen) sowie Probe- und
Musterlieferungen durchschnittliche Qualitätswerte wieder. Änderungen und
Verbesserungen aufgrund zwischenzeitlicher Modell-, Konstruktions- und
Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten.
Derartige Änderungen und Abweichungen berechtigen nicht zu einer Lösung vom
Vertrag, sofern sie für den Kunden nicht unzumutbar sind.
3. Preise
Sofern nichts anderes vereinbart,
gelten unsere Listenpreise zzgl. der am Tage der Lieferung geltenden
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine verhältnismäßige Erhöhung der Preise wegen
zwischen Vertragsabschluss und Lieferung erfolgender Währungsschwankungen bei
Produkten, die wir aus dem Ausland beziehen, sowie bei von uns nicht
beeinflussbaren Erhöhungen der Werkstoffpreise, Tarifkosten oder anderer
erheblicher Kostenfaktoren bleibt vorbehalten und gilt vom Kunden als
anerkannt.
4. Zahlungsbedingungen
1. Unsere Rechnungen sind zahlbar
rein netto Kasse sofort nach Erhalt der Ware. Handelt es sich um Lieferungen
von Software oder Wartungsverträgen sind diese im Voraus zu bezahlen. Die
Lieferung der Softwarelizenzen und Wartungsverträge erfolgt nach
Zahlungseingang. Die Rechnungsbelege sind nach §14b UStG 10 Jahre lang
aufzubewahren. Eine Zahlung erfolgt nur dann termingerecht, wenn das
Zahlungsmittel (z.B. Schecks) uns innerhalb sieben Tagen ab Rechnungsdatum zur
Einlösung vorliegt. Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt in jedem Fall
nur erfüllungshalber. Bei Gewährung eines Zahlungszieles ist die Zahlung nur
dann rechtzeitig erfolgt, wenn das Zahlungsmittel (z. B. Scheck oder Wechsel)
Eisfeld System Support am Tage des Fristablaufes zur Einlösung vorliegt oder
der vereinbarte Rechnungsbetrag durch eine Überweisung unserem Konto
gutgeschrieben wird. Der Beweis für den rechtzeitigen Zugang obliegt dem
Schuldner. Der Kaufpreis wurde auf der absoluten Einhaltung des vereinbarten
Zahlungszieles kalkuliert. Bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang sind sich
die Parteien darüber einig, dass sich der Kaufpreis um fünf Prozent erhöht.
Soweit wir keinen höheren Verzugsschaden nachweisen, werden darüber hinaus ein
Prozent pro Monat an Verzugszinsen berechnet. Hiervon abweichende
Vereinbarungen sind nur gültig, wenn diese für jede einzelne Lieferung auf der
Auftragsbestätigung und Rechnung besonders zusätzlich vermerkt werden. Der
Besteller ist nicht berechtigt, gegenüber Eisfeld System Support aufzurechnen
oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, es sei denn, dass die
Forderungen des Bestellers gegenüber Eisfeld System Support unbestritten sind
oder rechtskräftig festgestellt wurden.
5. Lieferung und Leistungszeit
1. Angegebene Lieferfristen und
Termine zur Ausführung sonstiger Leistungen werden von uns nach Möglichkeit,
vorbehaltlich der Lieferung durch unsere Vorlieferanten, eingehalten. Wir sind
zu Teillieferungen und Teilleistungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Ist auf
den Rechnungsbelegen nichts anderes vermerkt, gilt das Rechnungsdatum als
Lieferdatum
2. Verzögerungen, gleichviel ob
bei uns, unseren Vorlieferanten oder Transporteuren, die wir trotz der nach den
Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt oder zumutbarem Aufwand nicht abwenden
konnten, entbinden uns ohne Schadensersatzpflicht von der Einhaltung
angegebener Termine und berechtigen uns, ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten.
3. Kommt der Kunde in
Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir
berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen
Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem
Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
6. Versand und Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit Übergabe oder
Zugang der Übergabebereitschaft bei Bezahlung einer erst später zu übergebenden
Lieferung auf den Kunden über. Ein Versand erfolgt unfrei nach unserer Wahl und
auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit Übergabe an einen Spediteur oder ein
Transportunternehmen bzw. mit Zugang der Mitteilung der Versandbereitschaft
beim Kunden über.
7. Eigentumsvorbehalt
1. Alle unsere Lieferungen
erfolgen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unter
Eigentumsvorbehalt. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder
Sicherungsübereignung der Ware untersagt.
2. Alle Forderungen aus einem
Weiterverkauf oder aus Vermietung der Vorbehaltsware tritt der Kunde hiermit
bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Solange der Kunde
seine Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß uns gegenüber erfüllt, bleibt er
zur Einziehung von Forderungen berechtigt. Erfüllt der Kunde ganz oder
teilweise seine Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß, sind wir
berechtigt,
3. die Einzugsermächtigung zu
widerrufen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, uns auf erste
Anforderung, die Abnehmer seiner Waren mit Namen, ladungsfähiger Anschrift und
Höhe der Forderung bekannt zu geben. Wir sind berechtigt, die Abtretung dem
Dritten anzuzeigen und diese Forderung selbst einzuziehen.
4. nach angemessener Fristsetzung
vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Liefergegenstände, soweit sie
sich noch im Besitz des Kunden befinden, zu verlangen. Alle Kosten, die mit der
Forderungseinziehung gegen Dritte oder mit der Zurücknahme der Ware verbunden
sind, trägt der Kunde.
5. Während der Dauer des
Eigentumsvorbehaltes ist die in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen
Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus
dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung
hiermit an. 4. übersteigt der Wert unserer Sicherungen unsere Forderung um mehr
als 20 % so werden wir übersteigende Sicherungen auf schriftliches Verlangen
des Kunden freigeben.
8. Allgemeine Gewährleistungsregelungen
1. Für auftretende Mängel gelten
die Regelungen dieser Ziffer sowie ergänzend bei Hardwaremängeln die Regelungen
in Ziffer 9 und bei Softwaremängeln die Regelungen in Ziffer 10.
2. Offensichtliche Mängel hat der
Kunde binnen einer Woche, nicht offensichtliche Mängel binnen zwei Wochen nach
Kenntnis anzuzeigen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr gilt § 377 HGB.
3. Im Falle der Mangelbeseitigung
sind wir verpflichtet, die erforderlichen Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die
Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Die mit
der Wiederherstellung von Daten, Programmen und Funktionen verbundenen Kosten
tragen wir nur insoweit, als der Kunde dem Stand der Technik entsprechende
Sicherungen vorgenommen hat und eine Systemwiederherstellung nach dem one-button-desasterrecovery-System
möglich ist.
4. Die Gewährleistung umfasst
nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere
Einflüsse, Bedienungs- oder Wartungsfehler entstehen. Dafür kommt es auf die
Angaben in den Benutzungshandbüchern an.
5. Wir sind nicht zur
Gewährleistung verpflichtet, wenn an der gekauften Hardware oder Software ohne
ausdrückliche schriftliche Genehmigung von uns Änderungen vorgenommen wurden.
Der Kunde ist aber berechtigt, darzulegen und nachzuweisen, dass die Änderungen
in keinem Zusammenhang mit dem aufgetretenen Fehler stehen und Analyse wie
Behebung des Fehlers nicht wesentlich erschweren. Unsere Gewährleistungspflicht
entfällt auch, wenn der Kunde die Hardware oder Software in anderen als der
vorgesehenen Umgebung und anderem als dem freigegebenen Zubehör einsetzt.
6. Die Abtretung von
Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Kunde die
von uns gelieferten Hardware oder Software an Dritte, ist ihm untersagt, wegen
der damit verbundenen gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche
auf uns zu verweisen.
7. Die Gewährleistungsfrist für
Mangelbeseitigung, Ersatzlieferung, Rücktritt und Minderung beträgt ein Jahr,
gerechnet ab Gefahrübergang. Die Gewährleistungsfrist für
Schadensersatzansprüche wegen des Mangels beträgt, wenn der Mangel auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht oder zu einer
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geführt hat, zwei Jahre,
im Übrigen ein Jahr gerechnet ab Gefahrübergang.
9. Besondere Gewährleistungsregelungen bei Hardware
1. Leistet der Hersteller der
Hardware hierauf eine Garantie, geben wir diese Garantie an den Kunden weiter.
Der Kunde wird die gegebenenfalls der Hardware beigefügte Garantiekarte
verbindlich unterschrieben wieder an uns zurückleiten. Im Falle des Auftretens
von unter die Garantie fallenden Fehlern/Mängeln werden wir die
Garantieansprüche des Kunden gegenüber dem Hersteller geltend machen.
2. Kann der Mangel im Rahmen
dieser Garantie nicht behoben werden oder fällt er nicht unter die Garantie,
haften wir für den Mangel nach den nachfolgenden Regelungen. Kann der Mangel im
Rahmen der Garantie des Herstellers nicht behoben werden, verlängert sich die
Gewährleistungsfrist uns gegenüber um den Zeitraum, den der Hersteller von der
Prüfling des Mangels an bis zur Behebung oder dem Scheitern der
Mangelbeseitigung benötigt.
3. Wir haften für solche Mängel,
die die Tauglichkeit der Hardware zum gewöhnlichen oder zum vertraglich
vorausgesetzten Gebrauch mehr als unerheblich mindern oder aufheben oder den
Wert der Hardware mehr als unerheblich beeinträchtigen. Für Installationsfehler
haften wir nur, soweit wir die Installation vorgenommen haben. Für
Bedienungsfehler oder mangelnde Datensicherung seitens des Kunden haften wir
nicht.
4. Zeigt sich dem Kunden ein
Mangel, so wird dieser ihn unverzüglich, möglichst schriftlich uns mitteilen
und dabei möglichst auch angeben, wie sich der Mangel äußert und auswirkt und
unter welchen Umständen er auftritt.
5. Kann der Kunde bei
Fehleranalysen den Mangel nicht vorführen, ist der Fehler also im Moment nicht
reproduzierbar, wird der Kunde uns Gelegenheit geben, das Gerät selbst zu
beobachten bzw. werden wir uns in diesem Falle bemühen, notfalls eine
Ausweichanlage zur Verfügung zu stellen, wozu wir aber nicht verpflichtet sind.
Soweit möglich, werden wir die Hardware beim Kunden belassen, der Kunde wird
jedoch gegebenenfalls dulden, dass eine Überwachungssoftware zwecks
Protokollierung benutzt wird, auch wenn darunter eventuell das
Laufzeitverhalten des Gesamtsystems etwas oder auch stärker leidet.
6. Aufgrund einer
Mängelmitteilung des Kunden werden wir uns nach besten Kräften um die Analyse
und dann die Beseitigung eines Mangels bemühen. Der Käufer entfernt
beziehungsweise sichert Bestandteile der IT-Anlage, die nicht der
Gewährleistungspflicht unterliegen. Das gilt insbesondere für Computerprogramme
und Dateien jeder Art, die auch unter besonderen Umständen von den
erforderlichen und dem Käufer erkennbaren Gewährleistungsarbeiten betroffen
sein könnten. Wir sind berechtigt, den Mangel dadurch zu beseitigen, dass wir
ein entsprechendes Bauteil auswechseln oder auch Baugruppen, eventuell auch ein
ganzes Gerät. Schlägt die Nachbesserung durch uns innerhalb angemessener Frist
fehl und schlägt sie auch innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen
Nachfrist fehl, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag
zurücktreten. Schadensersatz kann er nur im Rahmen von Ziffer 12 geltend
machen.
10. Besondere Gewährleistungsregelungen bei Software
1. Als Mangel gelten Abweichungen
der Software von der in der Bedienungsanleitung oder sonst im Vertrag
beschriebenen Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Tauglichkeit der
Software zum üblichen, in der Bedienungsanleitung beschriebenen Gebrauch
beeinträchtigen. Die Gewährleistungspflicht besteht nicht, wenn der Mangel nur
unerheblich ist, insbesondere sich also nicht erheblich auf die
Gebrauchstauglichkeit auswirkt.
2. Der Kunde wird eventuell
auftretende Mängel uns unverzüglich und möglichst schriftlich mitteilen und
dabei auch angeben, wie sich der Mangel äußert und auswirkt und unter welchen
Umständen er auftritt. Wir werden unverzüglich nach Eingang der Mängelanzeige
den dargestellten Mangel prüfen, analysieren und innerhalb angemessener Frist
Nachbesserung vornehmen. Wir sind berechtigt, diese Nachbesserung dadurch
vorzunehmen, dass dem Kunden eine geänderte Version der Software überlassen
wird, die diesen Mangel nicht mehr enthält. Sind gemeldete Mängel uns nicht
zuzurechnen, wird uns der Kunde den Zeitaufwand und die angefallenen Kosten,
insbesondere Reisekosten zu den jeweils geltenden Sätzen vergüten.
3. Der Kunde wird uns bei der
Fehlerfeststellung und Mängelbeseitigung unterstützen, auf unseren Wunsch
Hilfsinformationen erstellen bzw. ausdrucken, so z.B. Dumps, sowie durch
Gewährung eventueller weiterer Informationen die die Fehleranalyse und
Behebungsarbeiten unterstützen sowie Einsicht in die Unterlagen, aus denen sich
die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben unverzüglich gewähren.
4. Gelingt uns die Nachbesserung
nicht innerhalb angemessener Frist und schlägt sie auch innerhalb einer
weiteren, vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist fehl, so kann der Kunde
den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz kann er nur
im Rahmen von Ziffer 12 geltend machen.
11. Software
1. Für die Lieferung von Software
gelten darüber hinaus die dem Datenträger beiliegenden oder auf diesem
befindlichen Bedingungen. Der Kunde kann diese Bedingungen vor oder bei
Vertragsabschluss bei uns einsehen oder auf Wunsch in Fotokopie erhalten. Mit
Vertragsabschluss erkennt der Kunde die Geltung dieser Bedingungen ausdrücklich
an. Sofern die Software nicht durch unmittelbare Installation auf der
Festplatte des Computers durch uns mitgeliefert wurde, kann der Kunde die
Anerkennung der Bedingungen widerrufen, indem er die ungeöffneten Datenträger
mit allen zugehörigen Teilen unverzüglich an uns zurückgibt.
2. Wir übertragen dem Kunden
keine Nutzungs- und Verwertungsrechte, die über die Nutzung des erhaltenen
Softwarepakets hinausgehen. Jede weitere Nutzung und Verwertung, aber auch
Änderung, Bearbeitung und Vervielfältigung sowie jede Art der Fehlerbeseitigung
ist strafbar und vertragswidrig und macht den Kunden schadenersatzpflichtig.
Nur im Rahmen der §69 g Abs. 2, 69 d Abs. 2, Abs. 3, 69 e UrhG darf der Kunde
das Computerprogramm dekompilieren, testen, untersuchen und kopieren.
3. Jede über Erlaubnisse der §69
a ff. UrhG hinausgehende Art der Programmiertätigkeit, wie zum Beispiel die
weitere datentechnische Anpassung des Computerprogramms an die Gebrauchszwecke
des Kunden sowie die Weiterentwicklung der Software, erfolgt ausschließlich
durch den Hersteller der Software. Die bereits bestehenden Funktionen des
Computerprogramms kann der Kunde uneingeschränkt
nutzen und sie auf seine betrieblichen Belange einstellen. Verkauft der Kunde
die Software, löscht er die verkauften Computerprogramme auf der Hardware. Wechselt
der Kunde die Hardware, löscht er das Computerprogramm auf der bisher
verwendeten Hardware. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige Merkmale
zur Identifikation von Software und Hersteller entfernt oder verändert der
Kunde nicht. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch eine unterbliebene
Löschung und andere, urheberrechtlich nicht zulässige Nutzungsweisen Dritter
entstehen.
12. Haftung für Pflichtverletzungen
1. Für Schäden aus vertraglichen
Pflichtverletzungen (Verzug, Unmöglichkeit, Mangelhaftigkeit, Verletzung
vertraglicher Nebenpflichten) haften wir nur, wenn die Pflichtverletzung auf
einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln beruht, es sei denn, dass es
sich bei der verletzten Vertragspflicht um eine wesentliche Vertragspflicht
handelt.
2. Soweit wir wegen vorsätzlicher
oder grob fahrlässiger Verletzung einer Vertragspflicht oder wegen schuldhafter
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht für einen entstandenen Schaden
haften, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren und vertragstypischen
Schaden, höchstens auf einhunderttausend Euro beschränkt. Schadensersatzansprüche gegen Eisfeld System Support verjähren in 12 Monaten
Die persönliche Haftung von Eisfeld System Support-Angestellten, die als Erfüllungsgehilfen von Eisfeld System Support tätig geworden sind, ist ausgeschlossen.
3. Die Haftungsbeschränkungen der
vorangegangenen Absätze gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit. 4. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Durch die vorgenannten
Regelungen werden die gesetzlichen Beweislastvorschriften nicht berührt.
6. Ein Mitverschulden des Kunden
ist diesem anzurechnen. Ein Mitverschulden liegt insbesondere vor, wenn der
Kunde nicht die nach dem Stand der Technik möglichen Maßnahmen zur Sicherung
von Daten, Programmen und Funktionen einschließlich der Möglichkeit einer
Systemwiederherstellung nach dem one-button-desaster-recovery-System ergreift und in regelmäßigen Zeitabständen die
Daten sichert und für eine eventuelle Rekonstruktion bei Datenverlust die
erforderlichen Unterlagen/Datenträger aufbewahrt. Sollten im Rahmen von
Reparaturen oder Dienstleistungsarbeiten die auf dem zu reparierenden Gerät
gespeicherten Daten verloren gehen und nicht gesichert sein, ist dieses Risiko
vom Kunden zu tragen
13. Rücktritt vom Vertrag
1. Ist der Verkauf der Software
an den Verkauf der Hardware gebunden (sog. Bundling-System) kann der Kunde
insbesondere im Rahmen der Gewährleistung vom Vertrag nur insgesamt
zurücktreten. Ein Rücktritt nur hinsichtlich der Software oder nur hinsichtlich
der Hardware ist nicht möglich.
2. Im Falle des Rücktritts vom
Vertrag wird sich der Kunde die gezogenen Nutzungen anrechnen lassen. Die
Anrechnung wird auf einer betriebsgewöhnlichen Nutzungszeit von vier Jahren
basierend berechnet. Der Kunde kann die bei der Nutzung eingetretene Minderung
durch den Mangel, der zur Rückabwicklung geführt hat, abziehen.
3. Der Kunde löscht bei Rückgabe
der Software sämtliche Kopien und zwar so, dass diese unwiderruflich zerstört
sind.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung
1. Unser Geschäftssitz ist
Erfüllungsort für sämtliche gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag.
Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, ist unserer Geschäftssitz
Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem
Wohnsitzgericht zu verklagen.
2. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes und
des Uncitral-Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen
uns und dem Kunden nicht.
15. Sonstige Vereinbarungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen
dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Gültigkeit der
übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt.
2. Die Auftragsabwicklung erfolgt
bei uns mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung; der Kunde erteilt uns
hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der uns im Rahmen
vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Vertragsabwicklung
notwendigen Daten.